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Rechtliche Umsetzung der Geoinformationsgesetzgebung des Bundes

Geoig

Aufgabenstellung

Der Bund hat am 1. Juli 2008 das Geoinformationsgesetz (GeoIG, SR 510.62) in Kraft gesetzt. Dazu sind verschiedene Ausführungsbestimmungen auf kantonaler Stufe erforderlich. Im Zentrum des Regelungsbedarfs stehen die Zuständigkeiten von Kanton und Einwohnergemeinden bzgl. Verwaltung und Abgabe der sogenannten Geobasisdaten.

Zu diesem Zweck wurde im Rahmen des Projektes ein neuer Rechtserlass erarbeitet: das Geoinformationsgesetz (GeoIG) des Kantons Solothurn.

KONTEXTPLAN wurde mit der Unterstützung der Projektleitung beauftragt. Diese umfasst:

  • Sparringpartner der Projektleitung
  • Mitarbeit bei der Projektplanung und dem Projektcontrolling
  • Mitwirkung bei der inhaltlichen und administrativen Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Informationsveranstaltungen
  • Fachliche Recherchen, Aufbereitung von Grundlagen
  • Aufbereitung von Arbeitsresultaten, Berichterstattung an Projektausschuss
  • Führen der Projektdokumentation
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung und Auswertung der öffentlichen Vernehmlassung
  • Mitwirkung bei Verfassen Bericht und Antrag z.H. der Beschlussfassung im Kantonsrat

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Tätigkeit
  • Projektmanagement
  • Prozessmoderation

Bearbeitungszeitraum
2011 - 2012

Auftraggeberschaft
  • Bau- und Justizdepartement Kanton Solothurn

Bearbeitungsstand
abgeschlossen

Referenzpersonen
  • Bernardo Albisetti,
    Departementssekretär
    Projektleiter GeoIG

Projektleitung
Matthias Reitze
Co-Leitung Gesellschaft-Raum-Prozess
+41 58 201 24 61
matthias.reitze@kontextplan.ch